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Tarife 2008
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CAMPING CARAVANING LEI SUVES * * * * T.GC
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TARIFE 2008
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3 mai -5 juli
23 august bis
27 september
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5 juli
bis
23 august
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1 april -3 mai
27 september
bis 15 oktober
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| PAUSCHAL 2 Pers. Wohnwagen oder Zelt + 1
Auto |
23.80
€
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34.50
€
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19.00
€
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| PAUSCHAL 3 Pers. Wohnwagen oder Zelt + 1
Auto + 1 Zelt 2m x 1m |
26.00
€
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37.00
€
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21.00
€
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EXTRA'S:
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Erwachsene
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5,50
€
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7,50
€
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4,50
€
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Kinder bis 7 Jahre
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3,40
€
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5,50
€
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2,80
€
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Auto
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2,00
€
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2,70
€
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2,00
€
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Elektrizität 6 Amp
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4,50
€
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4,50
€
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4,50
€
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Tiere
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2,00
€
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3,10
€
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2,00
€
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Zelt > 2m x 1m
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2,50
€
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3,50
€
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2,50
€
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Gäste > 2 Stunden
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2,50
€
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3,50
€
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2,50
€
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Unterstellen pro Monat
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33,00
€
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33,00
€
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33,00
€
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Kurtaxe von 01/04
bis 15/10 ab 13
Jahre (pro Tag)
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0,55€
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0,55€
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0,55€
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TARIFE
2008 FÜR MIETWOHNWAGEN ODER MOBILE HOMES
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Unsere Preise sind inklusive Miete
des Wohnwagens und Anzahl der Personen die im Wohnwagen
verbleiben können. Die Miete soll bei Ankunft
gezahlt werden.
Mann soll eine Gewähr von € 200,-- bezahlen
für den Caravan. Dieser Betrag wird an Ihnen
innerhalb von 8 Tagen nach Überprüfung zurückgeschickt.
Der Kunde wird gefordert die Unterkunft in einen perfekten
Zustand zu hinterlassen. Wenn dies nicht der Fall
ist dann wird von der Gewähr einen Betrag von
€ 50,-- für Reinigungskosten zurückbehalten.
Unsere Wohnwagen sind, je nach Wohnwagentyp, völlig
ausgestattet für 4 oder 5 Personen.
Die Wohnwagen und Mobile Homes haben Standplätze
von ca. 100 m2.
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HUNDEN VERBOTEN
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1 Woche
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7
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Wohnwagen Awning
4 Personen
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Mobile Home
Typ B
4 Personen 2 Schlafzimmer
Sanitär / warmes Wasser
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Mobile Home
Typ D
4/5 Personen 2 Schlafzimmer
Sanitär / warmesWasser
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Mobile Home
Type O'HARA
4/5 Personen 2 Schlafzimmer
Sanitär / warmes Wasser
Neu
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01/04/2008 bis 17/05/2008 |
7
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270,00
€
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310,00
€
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350,00
€
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380,00
€
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| 17/05/2008
bis 05/07/2008 |
7
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300,00
€
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420,00
€
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460,00
€
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520,00
€
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05/07/2008
bis 23/08/2008
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7
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520,00
€
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690,00
€
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720,00
€
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800,00
€
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23/08/2008
bis 11/10/2008
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7
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300,00
€
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420,00
€
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460,00
€
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520,00
€
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Kurtaxe von 01/04
bis 15/10 ab
13 Jahre (pro Tag)
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0,55€
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0,55€
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0,55€
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0,55€
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| AUSZUG
DES OFFIZIELLEN CAMPINGREGLEMENTS
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| 1)
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN: | Für den Zugang und das sich
installieren auf einen Campingplatz soll man die Genehmigung des Empfangsbüros
oder des Zeltwarts haben. Jede Übertretung kann Entfernung vom Campingplatz
zu Folge haben. | | 2) STANDPLATZ: | Das
Zelt oder der Wohnwagen und alles zugehörige Material sollen auf den von
dem Zeltwart angewiesenen Platz aufgestellt werden. | | 3)
REZEPTION: |
Geöffnet von 15/06 bis 15/09 an allen
Tagen von 9 Uhr bis 19 Uhr. Außerhalb der Saison
von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr. |
| 4) GEBÜHREN: | Die
schuldigen Kosten sind je nach Anzahl der verbrachten Nächte auf dem Campingplatz.
Die Gebraucher des Campings werden gebeten ihre Abreise am Abend zuvor zu melden.
| | 5) LÄRM UND STILLE: | Die
Gebraucher des Campings werden gebeten jeden Lärm oder laute Diskussion die
ihre Mitcampinggäste stören könnte zu unterlassen. Für Stereoanlagen
gilt dasselbe. Es soll zwischen 22.30 Uhr und 7.30 Uhr totale Stille herrschen. |
| 6) HAUSTIERE: | Hunde und andere
Haustiere dürfen nicht frei herumlaufen oder allein sein wenn sie eingesperrt
sind. Sie sollen regelmäßig außerhalb des Campingplatzes ausgeführt
werden damit der Campingplatz nicht verschmutzt wird. | | 7)
BESUCHER: | Sie sollen sich melden bei der Rezeption. Sie
werden zu dem Camping zugelassen unter der Verantwortlichkeit der Campinggäste
die sie empfangen. Auch die Besucher sollen das Campingreglement einhalten. |
| 8) FAHREN UND PARKEN DER AUTOS: |
Es ist verboten zwischen 22.30 Uhr und
7.30 Uhr mit dem Auto auf dem Campingplatz zu fahren.
Auf dem Campingplatz gilt eine Höchstgeschwindigkeit
von 5 km/h. Es ist verboten auf Plätze der Nachbarn
zu parken.
JEDER BENUTZTER PLATZ WIRD IN RECHNUNG GESTELLT !!!
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| 9)
SAUBERHALTEN DES CAMPINGPLATZES: | Jeder soll dafür
sorgen daß das Gebiet nicht verschmutzt und das eine gute Hygiene herrscht
damit das Aussehen des Campings nicht geschadet wird. Alle Abfälle sollen
in die zur Verfügung stehenden Container geworfen werden. Die Sanitäranlagen
sollen in guter Kondition und hygienisch gehalten werden. Wenn Störungen
an Apparaten auftreten sollten werden Sie gebeten das sofort beim Zeltwart zu
melden. Für alle Schäden auf dem Gebiet angerichtet an Grün, Zaun
oder Standplätze haften die dafür verantwortlichen Personen. Der Standplatz
soll schließlich wieder in den Originalzustand gebracht werden. |
| 10) SICHERHEIT: | A)
Feuer: Feuerlöscher ist obligatorisch an jedem Standplatz (Wohnwagen oder
Zelt). Offenes Feuer (Holz, Kohle, usw) sind strengstens verboten. Kochapparatur
soll in perfekter Kondition gehalten werden und darf nicht in unmittelbarer Nähe
eines Zeltes oder Baumes, oder auf dem Boden verwendet werden. Im Falle eines
Feuers warnen Sie bitte unmittelbar die Direktion. B) Diebstahl: die Direktion
haftet für keinerlei Diebstahl auf dem Campingplatz. Der Campinggast ist
verantwortlich für seinen eigenen Standplatz. Warnen Sie sofort den Zeltwart
wenn Sie verdächtige Personen sehen. | | 11)SPIEL: | Es
dürfen keine gewalttätige oder lästige Spiele organisiert werden. |
| 12)DAUER DES AUFENTHALTS: |
Wenn Sie kürzer bleiben
als angemeldet bei Ankunft, gilt eine Gebühr von
8.00 € pro nicht benutzter Tag. |
| 13)
SCHWIMMBAD: | ES IST AUS HYGIENISCHEN GRÜNDEN
VERBOTEN MIT EINEM ANDEREN KLEIDUNGSTÜCK ALS SCHWIMMKLEIDUNG ZU SCHWIMMEN. |
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